Immobilien könnten theoretisch für Geldwäsche missbraucht werden. Als Immobilienmakler sind Sie deshalb verpflichtet Verdachtsfälle zu melden und Ihre Kunden, sowie Mitarbeiter zu überprüfen. Das Geldwäschegesetz droht mit hohen Geldstrafen.

Geldwäschegesetz: Makler sind in der Pflicht
Eigentlich haben Makler nichts mit kriminellen Geschäften zu tun. Doch die Bundesregierung fürchtet, dass Geld aus illegalen Geschäften mit Hilfe von Immobilien gewaschen werden könnte. Helmut Freitag von der GREAT AG erinnert deshalb: Makler sind per Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10) zur Bekämpfung von Geldwäsche verpflichtet.
Beim Verkauf von Objekten, Mietgeschäfte ausgenommen, müssen Makler ihre Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner überprüfen und diese Informationen schriftlich festhalten. Im Verdachtsfall müssen alle Daten an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Als Immobilienmakler hat man außerdem die Pflicht, seine Mitarbeiter über die Gesetzeslage zu schulen.
Im Prinzip ist all das nur viel Arbeit für den Fall der Fälle. Wenn kein Verdacht der Geldwäsche besteht, greift das Gesetz auch nicht. Doch wenn die Behörden Zweifel äußern, muss man als Makler nachweisen können allen Pflichten nachgekommen zu sein. Das gilt für alle Geschäfte aus den letzten fünf Jahren.
„Aber keine Sorge, Kunden sollten mit der Personenkontrolle nicht abgeschreckt werden,“ Helmut Freitag beruht junge Makler nur zu oft. Laut Gesetz muss man die Überprüfung nur bei ernsthaftem Kaufinteresse vollziehen. Das heißt, erst wenn der Kaufvertrag übermittelt und eine Reservierung getätigt wurde.
Sagen wir, Sie verdächtigen Jemanden der Geldwäsche. Anhaltspunkte dafür gibt es viele: Zum Beispiel, wenn Ihre Kunden willentlich ein Verlustgeschäft eingehen oder wenn Sie Auskünfte zum Kapital- und Finanzierungsnachweis verweigern. Vielleicht möchte ein Käufer keinen Pass oder Ausweis vorlegen – und hat dafür keine plausiblen Gründe parat? In diesem Fall müssen Sie Ihren Pflichten nachgehen und die Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch übersenden.
Die sogenannte Sorgfalts- und Dokumentationspflicht des Maklers ist rechtlich verpflichtend. Wenn Sie als Makler keine ausführliche Überprüfung ihrer Geschäftspartner nachweisen können, droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro. Bei der German Real Estate Asset Trust AG in Langehagen braucht man sich dennoch al Kunde, order Partner keine Sorgen machen.
Ab März 2018 sind all diese Pflichten für Makler in Kraft getreten.
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