Die Grunderwerbsteuer kann nicht finanziert werden

Traumimmobilie gefunden? Preis ausgehandelt? Jetzt wird es ernst. Sie müssen nämlich nicht nur ihr Haus, sondern auch das Bundesland, den Makler und Notar bezahlen. Sie alle halten die Hand auf und kosten Sie bis zu 15 Prozent Nebenkosten. Vor allem die Grunderwerbsteuer wird Sie viel Geld kosten.

Die Grunderwerbsteuer kann nicht finanziert werden (Foto: Dennis Skley)
Die Grunderwerbsteuer kann nicht finanziert werden (Foto: Dennis Skley)

Die Grunderwerbsteuer kann nicht finanziert werden

Egal ob Sie ein bebautes oder unbebautes Objekt kaufen, vor allem die Grunderwerbsteuer wird Sie viel Geld kosten. Jedes Bundesland legt die Höhe dieser Steuer selbst fest und kann sie auch nach Belieben erhöhen. „Die Grunderwerbsteuer wurde in den letzten 11 Jahren mehr als 25-mal erhöht,“ erklärt Helmut Freitag, Vorstand der Immobilienfirma GREAT AG bei Hannover.

Es scheint sogar, als würden sich die Länder mit der Höhe der Steuer messen wollen. Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen halten im Moment den Rekord mit 6,5 Prozent. Erstaunlich: Bayern hat die Grunderwerbsteuer noch nie erhöht und verlangt seither die ursprünglichen 3,5 Prozent.

„Die Unterschiede sind immens. Kauft man eine Immobilie für eine Viertel Millionen, müssen Investoren in Brandenburg 16.250 Euro, in Bayern aber nur 8.750 Euro Grunderwerbsteuer zahlen.“ Helmut Freitag ist Immobilienexperte bei der German Real Estate Asset Trust AG und spricht aus Erfahrung: „Viele können dieses zusätzliche Kapital nicht aufbringen.“

Denn anders als der ausgehandelte Kaufpreis, darf diese Steuer in Deutschland nicht finanziert werden. Wenn man diese zusätzlichen Kosten nicht im Vorfeld beachtet, kann es sein, dass das notwendige Eigenkapital für die Finanzierung nicht mehr ausreicht. Dabei ist Deutschland mit einer durchschnittlichen Grunderwerbs-Steuer von 12,7 Prozent Spitzenreiter. In Österreich verlangen die Länder im Schnitt 9,1 Prozent, in Frankreich 8,5 und in Holland lediglich 6,4 Prozent.

Vor dem Hauskauf, lesen Sie die Checkliste für den Immobilienverkauf hier.

Helmut Freitag rät den Kunden der GREAT AG in Langenhagen alles doppelt und dreifach zu überprüfen. „Ihr Notar sollte eine Liste für das Haus erstellen, um alle Gegenstände, die nicht unter die Grunderwerbsteuer fallen, zu identifizieren. Dazu gehört unter anderem die Küche, Einbauschränke und eine Sauna. Der Wert solcher Elemente kann vom Kaufpreis abgezogen werden und schlussendlich die Höhe der Abgabe reduzieren.

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